Formalitäten

Aufnahmeverfahren
Aufgenommen werden Kinder ab 3 Jahre.

1. Die Eltern informieren sich über den Waldkindergarten Regenbogenkinder. mittels:

  • Infomaterial / Konzeption
  • Infoabend / Tag der offenen Tür
  • Schnuppertage im Waldkindergarten
  • Gespräch mit Erzieherinnen und/oder Vorstand

2. Die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe des Anmeldebogens mit Angabe des gewünschten Aufnahmetermins.

3. Sobald ein Platz im Waldkindergarten frei ist, wird die Familie benachrichtigt.
Für die Aufnahme zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres erfolgt die Benachrichtigung in der Regel Ende Mai. Sollte unter dem Jahr ein Platz frei sein, kann die Aufnahme natürlich auch schneller erfolgen.

4. Jedes Kind muss vor der Aufnahme in den Waldkindergarten ärztlich untersucht werden (Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung siehe Anlage). Diese Bescheinigung ist bei Kindergartenantritt vorzulegen.

Der Elternbeitrag
Der Elternbeitrag pro Kind und Monat ist von der Gemeinde vorgegeben und entspricht natürlich dem Beitrag der anderen Kindergärten. Der Beitrag ist abhängig von der Anzahl der Geschwister.

Aufsicht und Versicherung
Die Aufsichtspflicht des Waldkindergartens Regenbogenkinder  beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Erzieher/innen und endet mit der Übergabe der Kinder durch die Erzieher/innen an die Eltern.

Auf dem Weg zum Sammelplatz sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht allein dem Erziehungsberechtigten.

Die Kinder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a i.V.m SGB VII gesetzlich gegen Unfall versichert

  • auf dem direkten Weg zum und vom Sammelplatz
  • während des Aufenthalts im Waldkindergarten
  • während aller Ausflüge des Waldkindergartens.

Alle Unfälle, die auf dem Weg zum oder vom Kindergarten eintreten, sind dem Träger des Waldkindergartens unverzüglich zu melden.

Für den Verlust oder die Beschädigung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen.

Für die Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern.

Die Kündigung
Die Abmeldung vom Waldkindergarten erfolgt schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende. Innerhalb eines Kindergartenjahres ist eine Kündigung letztmals zum 1. Juli möglich. Das Ende eines Kindergartenjahres wird in Abhängigkeit unserer Sommerferien jährlich neu bestimmt. Die Kündigung erübrigt sich bei Kindern, die in die Schule wechseln.

In begründeten Fällen kann der Träger des Waldkindergartens das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grundes schriftlich kündigen.



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